Themen / DPG-System

Mit der Einführung eines einheitlichen Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen zum 1. Mai 2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die Fertigung von Etiketten maßgeblich verändert. Seither besteht in Deutschland das Einwegpfandsystem der DPG. Unternehmen, die die DPG-Pfandetiketten herstellen, leisten für dieses System einen wichtigen und häufig unterschätzten Beitrag.

DPG steht für Deutsche Pfandsystem GmbH mit Sitz in Berlin. Die DPG hat die Rahmenbedingungen für die Rücknahme von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen entwickelt. Gesellschafter der DPG sind zu gleichen Teilen der Hauptverband des Einzelhandels (HDE) und der Bundesverband der Ernährungsindustrie (BDE). Auf der Homepage der DPG wird das System wie folgt beschrieben:

„Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verpackungsverordnung gilt in Deutschland seit Januar 2003 eine weit reichende Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen.

Für Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen gelten umfangreiche Rücknahmepflichten. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle, PPK) zurücknehmen, die er im Sortiment führt.

Zur Realisierung der umfassenden Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft wurde im Jahr 2005 auf Initiative des deutschen Handels und der Getränkeindustrie die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Die DPG stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für den Pfandausgleich (Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen bereit.  Hierzu hat die DPG Standards für ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren entwickelt, die eine automatisierte Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen zulässt.

Die DPG übernimmt jedoch nicht die Funktion einer zentralen Clearing-Stelle, die den Pfandausgleich für die betroffenen Unternehmen durchführt. Vielmehr stellt sie den teilnehmenden  Unternehmen  ein Rahmen-System  zur Verfügung, innerhalb dessen DPG-Systemteilnehmer den Pfandausgleich untereinander abwickeln können.“

Quelle: www.dpg-pfandsystem.de